TUZ-Botschafterpass - gemeinsam vorwärts!
Die Mitarbeitenden der Hotel- und Gastronomiebetrieben und Tourismusorganisationen leisten einen wertvollen Beitrag zur erfolgreichen Tourismusdestination Luzern-Vierwaldstättersee. Sie sind das Gesicht unserer Region und erbringen hervorragende Dienstleistungen für unsere Gäste. Nur wer ein Angebot persönlich kennt, kann seine Gäste kompetent beraten und aus erster Hand informieren. Der TUZ-Botschafterpass - ein unkompliziertes Angebot für Sie und Ihre Mitarbeitenden, um die touristischen Sehenswürdigkeiten der Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee selber kennenzulernen.
Gültigkeit
Der TUZ-Botschafterpass kann an drei beliebigen Tagen während der Sommersaison vom 1. April bis 31. Oktober 2026 eingelöst werden. Er wird von den Mitgliederbetrieben (40 Bergbahnen, Schifffahrtsgesellschaften auf Vierwaldstätter- und Zugersee, Zentralbahn, Autofähre Vierwaldstättersee (nur Personentransport), Auto AG Schwyz und Auto AG Uri) mit Sommerbetrieb akzeptiert. Dazu sind der jeweilige Tag und Monat (bitte jeweils zweistellig, xx) in den entsprechenden Feldern mit Kugelschreiber einzutragen. Nicht benutzte Pässe oder Tage können nicht rückerstattet werden.
Berechtigte
Der Bezug des TUZ-Botschafterpass kann nur durch die Personalverantwortlichen der Zentralschweizer Hotel- und Gastronomiebetriebe und Tourismusorganisationen erfolgen (Sammelbestellungen der berechtigten Betriebe). Nicht bezugsberechtigt sind Ferienwohnungsbesitzer- und vermieter sowie Familienmitglieder, die nicht auf der Lohnliste stehen.
Anwendungsbereich
Der TUZ-Botschafterpass wird von den TUZ-Mitgliederbetrieben als Fahrausweis anerkannt. Er berechtigt an den frei wählbaren Tagen zu unbeschränkten Fahrten auf dem ganzen Streckennetz. Den Geltungsbereich finden Sie hier: Geltungsbereich 2026
Besonderes: Der TUZ-Botschafterpass ist ein persönlicher Fahrausweis und nicht übertragbar. Er ist mit Vorname, Nachnamen, Funktion und Name des Betriebs zu versehen. Auf Verlangen ist ein Ausweis vorzuweisen. Der TUZ-Botschafterpass ist in der zweiten Klasse gültig. Missbrauch führt zum unmittelbaren Entzug der Karte und zur Meldung an die TUZ-Geschäftsstelle. Weitere Massnahmen bleiben vorbehalten.
Kosten: Der TUZ-Botschafterpass wird den Mitarbeitenden der genannten Betriebe zu einem Preis von CHF 60 (inkl. 8.1% MwSt.) pro Person angeboten. Es steht den Betrieben frei, ob sie die Kosten selber tragen (z.B. als Geschenk oder Bonus) oder den Mitarbeitenden weiterverrechnet werden.
Bestellungen:
Die Bestellfrist für die Botschafterpässe 2026 ist per Ende Juni 2026 abgelaufen. Bestellungen für die aktuelle Saison sind nicht mehr möglich. Die Ausschreibung für die Botschafterpässe 2027 erfolgt im Frühling. Wir freuen uns, wenn Sie im neuen Jahr erneut Pässe für Ihre Mitarbeitenden bestellen.
Die Bestellung erfolgt als Sammelbestellung über die Personalabteilung der Unternehmung. Direktbestellungen von Mitarbeitenden werden nicht verarbeitet. Der jeweilige Bestellschluss für die Sammelbestellungen ist wie folgt:
15. März 2026
30. März 2026
30. April 2026
30. Mai 2026
30. Juni 2026
Weitere Informationen zum TUZ-Botschafterpass erhalten Sie unter Telefon 041 360 70 73 oder
info@tu-z.ch .




